[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) Bey den Lederbereitern und Pergamentern, die Haare von der äußern Seite abstoßen; welche Seite alsdann narbig aussiehet, und daher die Narbenseite genannt wird, im Gegensatze der Aas- oder Fleischseite. In dieser Bedeutung lautet es gemeiniglich abnärben. 2) Bey andern ...
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